Haushaltswesen wird auch als Politik in Zahlen bezeichnet. Dieser Satz bringt auf den Punkt, dass ein Haushalt immer und ohne Ausnahme unabdingbare Grundlage jedweden staatlichen Handelns ist. Erst die Festlegung der vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben, gleich ob auf Bundes- Landes- oder Kommunaler Ebene, schafft die exekutiven Voraussetzungen, die durch die Legislative angestrebten politischen Ziele in praktisches und hoffentlich an den Menschen orientiertes Handeln umzusetzen. Insoweit gehören Kenntnisse über das öffentliche Haushaltswesen zum Grundhandwerkszeug jedes ehrenamtlich, teilberuflich oder vollberuflich politisch in Gremien arbeitenden Menschen.
Dieses Seminar soll den Teilnehmern das Grundwesen des öffentlichen Haushaltsrechts theoretisch und anhand von Beispielen vermitteln. Diese Kenntnisse sind für Sie als politisch Handelnde unabdingbar, weil die Erfüllung staatlicher Aufgaben auf der Grundlage politischer Ziele Ausgaben verursacht und diese auch durch staatliche Einnahmen finanziert werden müssen. Ob Sie beispielsweise im kommunalen Bereich den Bau eines Kindergartens, einer Straßensanierung oder gar nur das Pflanzen eines Baumes politisch anstreben oder beispielsweise meinen, für die ordnungsgemäße Erfüllung von bürgernahen Leistungen bedarf es mehr Personals, quantitative Grundlage aller genannten Beispiele sind immer Haushaltsplan und Haushaltsvollzug.